Die Durchführung eines Audits kann sich sowohl auf Anwendungen oder Produkte wie auch auf Verfahren beziehen. Nach einem vorher festgelegten Prüfschema (Revisionsplan) wird ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt. Das Soll wird dabei durch bestehende Regelungen zum Datenschutz bestimmt. Dies können sowohl betriebsinterne Regelungen (wie z.B. Datenschutz-Handbuch oder –policies) wie auch gesetzliche Vorgaben (z.B. Bundesdatenschutzgesetz), anerkannte Richtlinien (z.B. ISO 27001) oder schlichtweg der Stand der Technik sein.
Eine spezielle Form des Audits stellt die Zertifizierung von IT-Produkten zur Erlangung des Datenschutz-Gütesiegels des ULD Schleswig-Holstein dar. (siehe: "Gutachten, Stellungnahmen, Datenschutz- Gütesiegel")
Analog wird im Rahmen einer Projektrevision entweder projektbegleitend oder nach dem Produktivstart ein Abgleich mit den im Pflichtenheft festgelegten Datenschutz-Maßnahmen durchgeführt.
Als Ergebnis jedes Audits erhalten Sie einen Bericht, der die vorgefundene Datenschutz-Situation in Bezug auf das definierte Soll analysiert und bewertet. Dabei können Sie erkennen, wo mögliche Defizite liegen, wie diese beseitigt werden können und wie der Datenschutz-Standard erhalten werden kann.