Um fachlich tragfähige Lösungen entwickeln zu können, fehlt es Arbeitnehmervertretungen jedoch häufig an der nötigen tieferen Kenntnis informationstechnischer Zusammenhänge im Allgemeinen und system- bezogener Kenntnisse im Besonderen. Betriebsräte benötigen daher sachkundige Unterstützung, die sie gemäß § 80 (3) BetrVG in Anspruch nehmen können.
Die zielgerichtete Information und Beratung des Betriebsrats durch externe Sachverständige kommt dabei unmittelbar dem gesamten Mitbestimmungsprozess (und damit dem Unternehmen) zugute: Sachverständige des BR gem. § 80 (3) BetrVG ermöglichen mit ihrer Arbeit, schnell und zielgerichtet die wirklich relevanten Gestaltungsthemen zu isolieren, so dass relativ früh die Vereinbarungsphase begonnen werden kann.
Meine Leistungen erstrecken sich von der Begutachtung betrieblicher und systemtechnischer Unterlagen, deren inhaltlicher Darstellung für den Betriebsrat über die Erarbeitung von arbeitnehmerorientierten Regelungs- themen bis hin zur Unterstützung bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen und deren Verhandlung.
Als Sachverständige in Einigungsstellen stehe ich ebenfalls zur Verfügung.