Leistungen
Gutachten, Stellungnahmen, Datenschutz-Gütesiegel
Erstellung von Expertisen zu Datenschutz-Fragestellungen
Zielsetzung
Denn was man schwarz auf weiß besitzt...
...kann man nicht nur nach Hause tragen, sondern erleichtert Überblick und Planung ganz erheblich.

     So dient ein Quick-Check der ersten standardisierten Erhebung des unternehmenseigenen Datenschutzstatus und bietet eine gute Grundlage für die Priorisierung und Strukturierung nötiger Datenschutzaufgaben und –maßnahmen. Ein Quick-Check hilft Ihnen insbesondere in Situationen, in denen eine Neuorientierung ansteht, wie zum Beispiel beim Wechsel des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder vor dessen erstmaliger Bestellung. Resultat eines Quick-Checks ist die geordnete schriftliche Darstellung der derzeitigen Datenschutzsituation.

     Dieser Dokumentation ist zu entnehmen, welche Stärken bestehen und welche Schwächen ausgeglichen werden sollten. Sie erhalten außerdem eine an gesetzlichen Anforderungen orientierte Handlungsempfehlung, die Ihnen als Richtschnur bei der Planung zukünftiger Maßnahmen dienen kann.
Durchführung

In ausführlicherer Form kann der Datenschutzstatus in einer umfassenden Untersuchung erhoben und schriftlich dokumentiert werden. Auch diese Dienstleistung beinhaltet eine gewichtete Darstellung der Stärken und Schwächen und eine Maßnahmenempfehlung.

Eine Sonderform der Erhebung des Datenschutzstatus stellt die Ausarbeitung eines Tätigkeitsberichts Ihres Datenschutzbeauftragten dar. Diese Dienstleistung erfolgt in enger inhaltlicher Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten nach erprobter, Vollständigkeit garantierender Form.

Das Bundesdatenschutzgesetz beauftragt den betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, auch bereits im Stadium der Projektierung. Zum Nachweis der Beachtung datenschutzgerechter Gestaltung bei IT-Projekten, insbesondere auch bei solchen, die der Vorabkontrolle unterliegen, muss im Rahmen eines Gutachtens oder einer Stellungnahme die gesetzlich geforderte Abwägung der Unternehmens- interessen mit den Betroffeneninteressen dokumentiert werden. Auch für innerbetriebliche Zwecke ist die systematische Datenschutzbeurteilung von IT-Systemen und IT-gestützten Verfahren häufig hilfreich, so zum Beispiel in der Diskussion mit Outsourcing-Partnern, Fachabteilungen oder dem Betriebsrat. Die Erstellung derartiger Expertisen erfordert jedoch meist eine tiefe Einarbeitung in IT-Systeme und bindet unverhältnismäßig viel Kapazität des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Da die Arbeitsaufgabe jedoch in der Regel gut beschreibbar und abgrenzbar ist, wirkt sich die Beauftragung einer spezialisierten, externen Gutachterin ressourcenschonend aus.

Wenn Sie planen, Ihr IT-Produkt mit dem Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein auszeichnen zu lassen, sieht das Verfahren eine Begutachtung durch akkreditierte Gutachter vor. Als zugleich für den rechtlichen und den technischen Teil der Begutachtung zugelassene Sachverständige kann ich Ihnen ein Gutachten aus einer Hand bieten – ohne dass durch nötige Abstimmungen der rechtlichen und technischen Gutachter Reibungs- verluste entstehen.

Zielgruppe

  • Unternehmen in Neuorientierungsphasen
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • IT-Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte

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