Leistungen
Datenschutzkonzepte und -handbücher
Konzeption von Datenschutzkonzepten und -handbüchern, sowie Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmenpakete zur Umsetzung von Datenschutzvorgaben
Zielsetzung
Zur Erzielung eines durchgängig angemessenen Datenschutzniveaus ist die Entwicklung und Durchsetzung betrieblicher Vorgaben unerlässlich. Daher werden heute üblicherweise innerbetriebliche Regelwerke mit dem Ziel entwickelt, sämtliche betriebliche Prozesse datenschutzgerecht und gesetzeskonform zu gestalten.

Dies betrifft zum Beispiel:
  • die Datenschutz-Schulungsorganisation
  • das Führen des Verfahrensregisters
  • die Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Gestaltung von Einwilligungsvorgängen
  • das Verfahren bei Datenschutz-Auskunftsersuchen
  • datenschutzgerechte Projektorganisation
  • Entwurf unternehmensinterner Datenschutz-Richtlinien
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für Verfahren und IT-Anwendungen
Durchführung

Diese und andere konzeptionelle Leistungen können einzeln erbracht oder in einem Handbuch nach Art einer änderungsfreundlichen Lose-Blatt-Sammlung gebündelt werden.

Daher hat sich, wie beim IT-Sicherheitskonzept, ein modularer, hierarchischer Aufbau bewährt. Dabei werden die grundlegenden Datenschutzziele von Vorstand oder Geschäftsführung des Unternehmens verabschiedet und veröffentlicht. Aus ihnen werden die konzeptionellen Vorgaben für Systemarten, Nutzergruppen, Anwendungen und Gefährdungsbereiche abgeleitet. Darüber hinaus werden in Übereinstimmung mit den konzeptionellen Vorgaben die konkreten technischen Einstellungen und Vorgaben dokumentiert. Als Unterstützung bestimmter Nutzergruppen sollten Handlungshilfen oder Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz-Konzepte und Handbücher
Bei der oben gezeigten Organisation sind häufigere Änderungen auf die Dokumente und Vorgaben am Fuß der Pyramide beschränkt. Je höher die Vorgaben in der Pyramide angesiedelt sind, desto geringer ist ihre Änderungshäufigkeit. Die Datenschutzziele werden in der Regel äußerst selten ergänzt, während Systemdokumentationen bei jeder datenschutz- relevanten Änderung angepasst werden müssen.
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